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   BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64   

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https://dejure.org/1964,6654
BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64 (https://dejure.org/1964,6654)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1964 - 1 StR 326/64 (https://dejure.org/1964,6654)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1964 - 1 StR 326/64 (https://dejure.org/1964,6654)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verurteilung wegen Betruges

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    § 42 m StGB ist zutreffend angewendet (BGHSt 5, 179, 181; BGH VRS 15, 112, 114).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    § 42 m StGB ist zutreffend angewendet (BGHSt 5, 179, 181; BGH VRS 15, 112, 114).
  • BGH, 21.05.1954 - 2 StR 118/51
    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    Die Strafkammer muß sich darüber aussprechen, ob sie dem Beschwerdeführer die ausländische Auslieferungshaft auf die Strafe anrechnet (BGHSt 6, 176, 179, BGH GA 1956, 120).
  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    Das Landgericht hat sie mit einer Gesamtstrafe von drei Jahren Zuchthaus und außerdem mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf die höchstzulässige zeitige Dauer geahndet (dazu BGHSt 6, 199).
  • BGH, 18.02.1955 - 3 StR 519/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    Wäre nämlich der - ungeteilte - Verzicht des Angeklagten auf Rechtsmittel gegen das Urteil 8 Ls 5/62 nach der (noch aufzuklärenden) Art des Zustandekommens und dem Zusammenhang mit der Einwilligung des Angeklagten in die Vollstreckung der ganzen Gesamtstrafe als eine Maßnahme der Strafverfolgung (RG JW 1930, 2341 Nr. 1) unzulässig und daher unwirksam (vgl. RGSt 32, 247, 250), so wäre das Urteil 8 Ls 5/62 noch nicht rechtskräftig; denn seine Zustellung mißachtet gleichfalls die erwähnte Auslieferungsbedingung, entspricht auch weder dem § 212 a ZPO noch, wenn sie nicht an Amtsstelle bewirkt wurde, dem § 212 b ZPO - jeweils in Vbdg mit § 37 StPO - (BGH Urt. vom 17. Februar 1955 - 3 StR 519/54 - bei Herlan GA 1956, 352; BGHZ 8, 316); dabei bleibt noch offen, ob der Staatsanwalt überhaupt eine Zustellung nicht nur veranlassen (§ 36 StPO), sondern rechtswirksam auch bewirken kann (§ 209 ZPO; vgl. RGSt 6, 179, 180 sowie BGHZ 32, 370, 372 und BGH NJW 1956, 1878 Nr. 8).
  • BGH, 24.01.1956 - 1 StR 542/55
    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    Sollte der Rechtsmittelverzicht des Angeklagten rechtswirksam sein und demgemäß die Frage der Gültigkeit der Urteilszustellung als unerheblich in den Hintergrund treten, so würde zwar die Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen zu 1 a und 1 e des schöffengerichtlichen Urteils 8 Ls 5/62, deren Zusammenfassung und Vollstreckung keine Auslieferungsbedingung entgegensteht (näher dazu BGHSt 9, 5), hier die Bildung einer Gesamtstrafe mit der Strafe aus dem Urteil 8 Ms 15/63 hindern (BGHSt 9, 373, 383 und BGH GA 1956, 50); es wäre jedoch die übersteigende unzulässig vollstreckte Strafhaft als Untersuchungshaft anrechenbar.
  • BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60

    Mangelhaftes schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    Wäre nämlich der - ungeteilte - Verzicht des Angeklagten auf Rechtsmittel gegen das Urteil 8 Ls 5/62 nach der (noch aufzuklärenden) Art des Zustandekommens und dem Zusammenhang mit der Einwilligung des Angeklagten in die Vollstreckung der ganzen Gesamtstrafe als eine Maßnahme der Strafverfolgung (RG JW 1930, 2341 Nr. 1) unzulässig und daher unwirksam (vgl. RGSt 32, 247, 250), so wäre das Urteil 8 Ls 5/62 noch nicht rechtskräftig; denn seine Zustellung mißachtet gleichfalls die erwähnte Auslieferungsbedingung, entspricht auch weder dem § 212 a ZPO noch, wenn sie nicht an Amtsstelle bewirkt wurde, dem § 212 b ZPO - jeweils in Vbdg mit § 37 StPO - (BGH Urt. vom 17. Februar 1955 - 3 StR 519/54 - bei Herlan GA 1956, 352; BGHZ 8, 316); dabei bleibt noch offen, ob der Staatsanwalt überhaupt eine Zustellung nicht nur veranlassen (§ 36 StPO), sondern rechtswirksam auch bewirken kann (§ 209 ZPO; vgl. RGSt 6, 179, 180 sowie BGHZ 32, 370, 372 und BGH NJW 1956, 1878 Nr. 8).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    Da ihm kein solcher beigeordnet war, muß das Urteil aufgehoben werden (BGHSt 15, 306).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    Dabei können nicht einfache Rechtsfragen auftreten (BGH NJW 1964, 1810 Nr. 17, zum Abdruck auch für BGHSt 19, 323 vorgesehen).
  • RG, 22.05.1930 - II 1053/29

    1. Zum Deutsch-Tschechoslowakischen Auslieferungsvertrag vom 8. Mai 1922 (RGBl.

    Auszug aus BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
    Auf die Einhaltung einer solchen Vortragsbestimmung kann der Ausgelieferte, wie von je in der Rechtsprechung feststeht (RGSt 41, 272, 274; 64, 183, 190 u.a.), nicht verzichten; denn es geht nicht um seine Rechte, sondern um die Hoheitsrechte des ausliefernden ausländischen Staates.
  • RG, 14.04.1882 - 9/82

    Ist die von der Strafkammer ohne Vermittelung der Staatsanwaltschaft durch einen

  • RG, 05.05.1908 - V 215/08

    Kann ein aus Belgien unter der Anschuldigung des wissentlichen Meineides

  • RG, 13.08.1936 - 2 D 459/36

    1. Sind Auslieferungsverträge zwischen den deutschen Ländern und Frankreich noch

  • RG, 26.06.1899 - 1582/99

    Was ist unter dem Ausdrucke "zur Untersuchung ziehen" im Art. 4 des mit der

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